Förderungen
Entlastung für´s Geldbörserl
Nutzen auch Sie die Möglichkeiten der Bildungsförderungen:
Da unsere Aus-, Fort- und Weiterbildungen nach nationalen und internationalen Vorgaben zertifiziert und staatlich anerkannt sind, haben unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit Förderungen in Anspruch zu nehmen.
In Österreich werden Weiterbildungen an verschiedenen Stellen gefördert: So fördert der Bund und das Arbeitsmarktservice (AMS) beispielsweise Arbeitssuchende und ArbeitnehmerInnen, die sich zu einer höheren Qualifikation weiterbilden wollen, einen höheren Bildungsabschluss anstreben und das Einkommen eine gewisse Grenze nicht überschreitet. Förderungen erhalten auch beispielsweise Frauen beim Wiedereinsteig nach der Karenz, Menschen mit Behinderung oder auch Personen, die sich selbständig machen wollen.
In den einzelnen Bundesländern werden berufsbezogene Weiterbildungen oder auch Umschulungen, die zur Verbesserung am Arbeitsmarkt beitragen können, gefördert. In Tirol gibt es das Bildungsupdate. Je nach Bundesland vergeben die Arbeiter-Kammern auch Bildungsgutscheine. Bitte informieren Sie sich hierzu selbst.
Wir sind stets bemüht Ihnen hier eine sorgfältige Recherche zu bieten und aktualisieren diese Laufend, wir können jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte übernehmen. Durch die Auflistung der Förderungen entsteht für Sie kein Rechtsanspruch auf diese Förderungen.
Informationen rund um dieses Thema können Sie unter folgenden Links aktuell abrufen:
Kursförderungen
- Kursförderung finden : Finanzierung : Bildungsinfo :: erwachsenenbildung.at
- Home - ibw - Bildungsförderungen (bic.at)
Bildungskarenz:
Bildungsteilzeit:
Bildungs Update Tirol:
Ziel ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen. Aus- und Weiterbildungen werden mit einer Förderung von 30 % (aber max. 500 Euro) der Kurskosten unterstützt. Förderbare Personen sind u.a.: Arbeitnehmer, Arbeitslose, Wiedereinsteiger/innen, Selbständige mit max. 9 Mitarbeitern und Menschen, die ihren Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben. Ansuchen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Beginn der Ausbildung erbracht werden. Ausbezahlt wird die Förderung jedoch erst nach Absolvierung der Aus-, Fort- oder Weiterbildung.
- Bildungsgeld-update | Land Tirol
- Netzwerk Bildungs- und Berufsberatung Tirol (bildungsberatung-tirol.at)
Steuerliche Absetzbarkeit:
Aufwendungen (Lehrgangskosten, Kilometergeld etc.) für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen.
Alle aktuellen Informationen rund um dieses Thema, hier verlinkt:
Entlastung für´s Geldbörserl
Nutzen auch Sie die Möglichkeiten der Bildungsförderungen:
Da unsere Aus-, Fort- und Weiterbildungen nach nationalen und internationalen Vorgaben zertifiziert und staatlich anerkannt sind, haben unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit Förderungen in Anspruch zu nehmen.
In Österreich werden Weiterbildungen an verschiedenen Stellen gefördert: So fördert der Bund und das Arbeitsmarktservice (AMS) beispielsweise Arbeitssuchende und ArbeitnehmerInnen, die sich zu einer höheren Qualifikation weiterbilden wollen, einen höheren Bildungsabschluss anstreben und das Einkommen eine gewisse Grenze nicht überschreitet. Förderungen erhalten auch beispielsweise Frauen beim Wiedereinsteig nach der Karenz, Menschen mit Behinderung oder auch Personen, die sich selbständig machen wollen.
In den einzelnen Bundesländern werden berufsbezogene Weiterbildungen oder auch Umschulungen, die zur Verbesserung am Arbeitsmarkt beitragen können, gefördert. In Tirol gibt es das Bildungsupdate. Je nach Bundesland vergeben die Arbeiter-Kammern auch Bildungsgutscheine. Bitte informieren Sie sich hierzu selbst.
Wir sind stets bemüht Ihnen hier eine sorgfältige Recherche zu bieten und aktualisieren diese Laufend, wir können jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte übernehmen. Durch die Auflistung der Förderungen entsteht für Sie kein Rechtsanspruch auf diese Förderungen.
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- Bildungsgeld-update | Land Tirol
- Netzwerk Bildungs- und Berufsberatung Tirol (bildungsberatung-tirol.at)
Steuerliche Absetzbarkeit:
Aufwendungen (Lehrgangskosten, Kilometergeld etc.) für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen.
Alle aktuellen Informationen rund um dieses Thema, hier verlinkt: